Uber unterliegt in Wien
Das Handelsgericht der österreichischen Hauptstadt hat Uber per einstweiliger Verfügung „die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt“. Uber kann noch Widerspruch einlegen. Gleichzeitig gab das Unternehmen bekannt, dass es in Wien mit dem Scootersharer Lime kooperiert.
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