20.03.2019 - 16:18

Studie: Rechtliche Aspekte beim automatisierten Fahren

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erteilte 2017 der TU Berlin den Zuschlag für eine 12 monatige geförderte wissenschaftliche Studie zu einem der derzeit wichtigsten Schwerpunktthemen im Bereich Mobilität: automatisierte und vernetzte Verkehrssysteme.

In diesem Zusammenhang untersuchten die WissenschaftlerInnen des Fachgebiets Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht u.a. das Patentrecht, das Zulassungsrecht, das Haftungsrecht sowie Rechte zum Thema Datenschutz.

Der TU-Professor Ensthaler fasst die Schwierigkeit der rechtlichen Umsetzung der neuen Technologie wie folgt zusammen: „Automatisiertes Fahren wird auf absehbare Zeit nur unter sehr eingeschränkten Umgebungsbedingungen möglich sein und dies muss sich entsprechend auch bei der Zulassung der Systeme abbilden.“

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Patentrecht

Telekommunikationstechnologien und sogenannte „standardessentielle Patente“ bilden die Grundlage für die Umsetzung des automatisierten Fahrens. Möchten diese genutzt werden, müssen entsprechende Patentlizenzen erworben werden, was nicht nur zu einer Verengung des Marktes führt, sondern auch oft zu langwierigen gerichtlichen Streitigkeiten. Die Forschenden um Prof. Ernsthaler plädieren daher für eine faire und diskriminierungsfreie Lizenzierung, für die auf europäischer Ebene geeignete Mechanismen entwickelt werden müssen.

Ethische Fragen

Die Hersteller stehen vor der Herausforderung verkehrsgemäßes Verhalten vorab in die Softwarearchitektur des Fahrzeuges einzuprogrammieren und dabei gleichzeitig Spielraum für Verkehrsfluss und situationsgemäßes Handeln zu erlauben. Hierbei schlagen die WisschenschaftlerInnen vor, die deutschen Gesetze an den international gängigen Definitionen der Automatisierungsstufen zu orientieren, um so international einheitliche Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Zudem haben sie eine überraschende Antwort auf ethische Dilemma-Situationen und deren Berücksichtigung bei der Programmierung: Die Forschenden sind der Ansicht, dass diese Situationen nur in der Theorie bestünden, da die Fahrzeuge die Fahrbewegungen mit mathematischer Präzision berechnen und generell auf Risikominimierung programmiert sind. Daher würden ein Fahrzeug generell strikt zugunsten des geringeren Risikos entscheiden.

Haftung

Bisher gilt laut Straßenverkehrsgesetz, dass Personen wahrnehmungsbereit (beispielsweise für Systemhinweise oder für „offensichtliche Umstände“) bleiben müssen. Die WissenschafterInnen kritisieren, dass der Begriff nicht ausreichen definiert ist und den Unterschieden der Automatisierungsstufen nicht gerecht wird. Auch für durchschnittlich informierte FahrerInnen müsse klar sein, welche Rechte und Pflichten bei der Verwendung der unterschiedlichen Automatisierungsgrade gelten.

Datenhoheit

Bei der Zuordnung von persönlichen und nicht-persönlichen Daten (Datenhoheit) gibt es bisher keine Regelungen. Auch ist der faktische Zugriff auf die Daten eines Fahrzeuges noch nicht eindeutig geklärt. Die WissenschaftlerInnen der TU sprechen sich für einen Zugriff von mehreren Wettbewerbern auf die Daten eines Fahrzeuges aus.

Dem Bundesverkehrministerium wurde die Studie bereits vorgelegt. Unter der Leitung des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, wurde diese dort bereits diskutiert.

Die Kurz- sowie Langfassung der Studie findet sich hier >>

Editor: Tanja Lauch mit dem Pressematerial der TU Berlin

Autor: jst

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20.03.2019 16:43