12.10.2020 - 08:40

Door2Doors Tom Kirschbaum ist zufrieden mit dem neuen PBefG-Entwurf

Mit dem Wurf zum neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) modernisiert die Bundesregierung den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Der bisherige, starre Linienverkehr von Bussen und Bahn soll durch Bedarfsangebote ergänzt werden. Anbieter Door2Door zeigt sich zufrieden.

Sobald der Entwurf Realität wird, sollen die Bürgerinnen und Bürger Kleinbusse dorthin bestellen können, wo sie gebraucht werden, z.B. in den Randbezirken, in den Abendstunden oder auch bei Fahrten in die Innenstädte, welche zunehmend für den privaten Autoverkehr gesperrt werden.

„Der Bundesverkehrsminister macht den Weg frei, damit die Städte und Gemeinden die vielen Lücken im bisherigen Bus- und Bahnnetz durch flexible Rufbus-Angebote schließen können. Das ist ein großer Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger und ein großer Schritt in der Verkehrswende“, freut sich Tom Kirschbaum, CEO von Door2Door.

Keine Busstation in der Nähe, dünner Fahrplan, besondere Orte: Jede Kommune hat Lücken im Netz. Bisher werden solche mangelnden Angebote meist mit dem Auto kompensiert. Die neue Alternative könnte ein bestellbarer Kleinbus sein, der den Komfort des Autos mit dem ÖPNV-System verbindet. Abholen und absetzen, wo Fahrgäste es wollen, und das zum günstigen Preis. Dieses neue System des Bedarfsverkehrs könnte in allen Kommunen ausgebaut werden, als Teil des kommunalen ÖPNVs oder durch private Anbieter. Ein Konzept das inzwischen immer häufiger in Test- und Forhscungsprojekten erkundet wird.

„Die Bundesregierung stärkt den Kommunen den Rücken. Sie entscheiden über das Angebot vor Ort. Das ist ein guter Vorschlag“, kommentiert Tom Kirschbaum den Gesetzentwurf. Der Text sieht vor, dass die Kommunen Anbieter wie Uber regulieren und einschränken können. „Dem amerikanischen Plattformmodell wird eine bessere europäische Alternative gegenübergestellt, mit Datenschutz nach europäischen Standards.“ Die gestärkte Rolle der Kommunen bedeute auch, so Kirschbaum, dass diese mit Schwung ihre digitale Kompetenz verstärken und Angebote unter eigener Verantwortung auf den Weg bringen müssten.

Das Gesetz stärkt damit Anbieter wie Door2Door, die diese eigenen Angebote für die Kommunen aufbauen und betreiben wollen. „Wir sind die Partner der Kommunen und helfen, die Städte von unnötigem Autoverkehr zu befreien. Mit dem neuen Gesetz kann jetzt jede Kommune den neuen ÖPNV einführen.“

Door2Door nennt sich selbst den deutschen Marktführer für Ride-Pooling im städtischen und ländlichen Nahverkehr. Das Unternehmen managt als Technologiepartner der Kommunen und liefert lokale Mobilitätsanalysen, die Integration aller bestehenden ÖPNV-Angebote in einer App und die Ergänzung des Angebots um Ride-Pooling. Inzwischen ist das Unternehmen mit seinem Konzept in Städten München, Münster Hof, Offenbach, Duisburg und Freyung präsent. Sie ergänzen die bisherigen Projekte in Frankfurt, Dresden, Wolfsburg, Bremen, Essen, Köln, Oberhausen, Wiesbaden, Saarbrücken, auf Sylt u.a. International ist door2door u.a. in Kopenhagen, Amsterdam, Lissabon, Rom, Budapest, Dublin und Bilbao mit Projekten vertreten. Allein in diesem Jahr habe Door2Door bereits 100.000 Fahrten angeboten und mehr als 150.000 Personen in Gebiete befördert, wo der ÖPNV bisher nicht präsent gewesen sei.

[Update]

Erwartungsgemäß sind nicht alle Beteiligten im Mobilitätsektor glücklich mit dem Referentenentwurf für ein neues Personenbeförderungsgesetz. So erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. zum Entwurf des PBefG: „Der Referentenentwurf ist allenfalls ein Anfang, aber er darf noch nicht das Ende sein. Zwar gibt man den Kommunen viele Instrumente an die Hand, wie sie Mobilität besser steuern sollen, aber an entscheidenden Stellen ist der Entwurf dann nicht zu Ende gedacht. Nach monatelangen Debatten und der Arbeit einer Findungskommission hat das Verkehrsministerium einen Entwurf vorgelegt, der moderner Mobilität nicht gerecht wird.“

Oppermann wird noch deutlicher: „Die Regelungen zur Rückkehrpflicht sind nicht mehr als ein Schildbürgerstreich aus dem Scheuer-Ministerium. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird zwar dem Namen nach erhalten, aber die Kontrolle wird durch neue Ausnahmen vollkommen verunmöglicht. Der Minister rollt Uber damit zwar nicht den roten Teppich aus, aber er öffnet ihnen persönlich die Hintertür.“

Der Verbandsgeschäftsführer sieht auch die Plattformregulierung als Placebo. So würden Uber & Co nicht auf klare Sozialstandards verpflichtet: „Dieser Ansatz entspricht zwar dem Geschäftsmodell der neuen Plattformanbieter, aber er wird dem Anspruch an politisches Handeln nicht gerecht. Das Ministerium verlässt an entscheidender Stelle den in der Findungskommission gefundenen Konsens.“

Scheuer müsse dringend nacharbeiten, der Entwurfdürfe so nicht Gesetz werden. Laut Oppermann wolle sich das Taxigewerbe konstruktiv in den weiteren Prozess einbringen. „Wir werden aber auch lautstark für unsere Interessen kämpfen,“ heißt es zum Ende der Pressemitteilung des Verbandes. Das klingt nach Sternfahrten und Blockaden. Es macht stutzig, dass keine konstruktiveren Vorschläge bisher benannt werden.

Autor: jst

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12.10.2020 08:26