EuGH zwingt UberPop Regulierung auf
Der Europäische Gerichtshof hat – wie erwartet – entschieden, dass Fahrdienste wie UberPop einer herkömmlichen Verkehrsdienstleistung wie etwa einem Taxi-Service gleichgestellt werden müssen. Solch eine Vermittlung „nicht berufsmäßiger Fahrer“ ist damit verboten, wurde jedoch in Europa auch nur noch in Einzelfällen durchgeführt. Nun könnten aber auch noch weitere Fahrdienst-Regulierungen folgen.
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