12.05.2017 - 11:36

Bundesrat stimmt Gesetz zum automatisierten Fahren zu

Der Bundesrat hat heute, am 12. Mai 2017, dem Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) zugestimmt. Damit kann das Gesetz in Kraft treten. Im Kern ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen.

Dobrindt: „Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“

Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z. B. bei einem geplatzten Reifen). Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines Datenspeichers („Blackbox“) vorgeschrieben.

Autor: Jens Stoewhase mit Pressematerial des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Autor: jst

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12.05.2017 11:01