31.07.2020 - 15:45

TÜV Süd gibt eine erste Einschätzung zu UNECE-Regelwerk für Level 3

42 Staaten haben sich erstmals überhaupt auf gemeinsame Anforderungen für die Typgenehmigung einer automatisierten Fahrfunktion (SAE-Level 3) verständigt. Damit konnte die United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) eine international gültige Regelung für ein automatisches Spurhaltesystem verabschieden.

Dementsprechend muss das Automated Lane Keeping System (ALKS) sicherstellen, dass Fahrende zeitweise die Kontrolle vollständig an das Fahrzeug übergeben können. Als Grundlage der UNECE-Regelung für das Automated Lane Keeping System wurden gleichzeitig UNECE-Regelungen für Cybersecurity und zur Software-Aktualisierung verabschiedet.

Der TÜV Süd hat sich das UNECE-Regelwerk genauer angeschaut und gibt eine erste kurze Einschätzung.

Level 3 – den Fahrer im Blick

Worauf haben sich die Staaten geeinigt? Das UNECE-Regelwerk für Automated Lane Keeping System ist auf Pkw mit bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrer und auf eine Geschwindigkeit von maximal 60 Stundenkilometern begrenzt. In diesem Bereich kontrolliert die automatisierte Fahrfunktion auf autobahnähnlichen Straßen das Fahrzeug in Längs- und Querrichtung und hält es ohne Zutun des Fahrers innerhalb des Fahrstreifens.

Solange das System selbstständig fährt, ist es im SAE-Level 3 nicht mehr notwendig, die Hände am Lenkrad zu halten oder die Aufmerksamkeit anderweitig zu beweisen. Ein bedeutender Anteil der Regeln bezieht sich daher auf die Zustandsüberwachung der Fahrerinnen und Fahrer. Denn es muss sichergestellt sein, dass das Fahrende in der Lage sind, innerhalb einer definierten Zeitspanne das Steuer zu übernehmen, wenn das Automated Lane Keeping System dazu auffordert. Die Mensch-Maschine-Schnittstelle und die Anforderung an das System, den menschlichen Fahrer oder die Fahrerin zu beobachten, sind Kernelemente der neuen Regelung und eine wirkliche Neuerung.

Autor: jst

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31.07.2020 15:28